Allgemeine Geschäftsbedingungen

General Global Product Marketing

General Global Product Marketing, Jürgen Kraus, Im großen Gunterstal 23, Germany 66440 Blieskastel


 

Inhaltsverzeichnis:
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Preise, Versandkosten, Zahlung
4. Lieferfristen
5. Preisanpassung bei langen Lieferfristen
6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
7. Lieferung und Gefahrenübergang
8. Widerrufsbelehrung
9. Gewährleistung
10. Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmen
11. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
12. Eigentumsvorbehalt
13. Haftung
14. Aufrechnungsverbot
15. Datenschutz
16. Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen Handlungen von der Firma Jürgen Kraus, weiterhin als GGPM genannt, mit Ihren Kunden . Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch GGPM schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss
Angaben auf der Website von GGPM stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. GGPM kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen (Bestätigung der Bestellung per E-Mail). Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
Angaben auf der Website von GGPM stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. GGPM kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen (Bestätigung der Bestellung per E-Mail). Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

3. Preise, Versandkosten, Zahlung
3.1.
Alle Preise verstehen sich immer ohne Versandkosten. Diese werden dem Kunden immer bestellwertunabhängig benannt und zusätzlich fakturiert. Bei Großgeräten und Sperrgut erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren; bei Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen diese € 6,50. Außerhalb Deutschlands können höhere Gebühren anfallen. Bei Lieferung in Staaten außerhalb der EU können zudem höhere Versandkosten sowie zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Alle Preise verstehen sich immer ohne Versandkosten. Diese werden dem Kunden immer bestellwertunabhängig benannt und zusätzlich fakturiert. Bei Großgeräten und Sperrgut erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren; bei Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen diese € 6,50. Außerhalb Deutschlands können höhere Gebühren anfallen. Bei Lieferung in Staaten außerhalb der EU können zudem höhere Versandkosten sowie zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat.

3.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse) zu bezahlen. GGPM behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse) zu bezahlen. GGPM behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

4. Lieferfristen
4.1 .
Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert GGPM bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert GGPM bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.

4.2. Der Kunde hat GGPM bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
Der Kunde hat GGPM bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

5. Preisanpassung bei langen Lieferfristen
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss vereinbart, kann GGPM den Preis der Ware entsprechend etwaigen Preisänderungen durch die Vorlieferanten anpassen.

6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
6.1.
Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird GGPM den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist GGPM von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, GGPM hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

6.2.
Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Forderungen darüber hinaus und Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird GGPM den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist GGPM von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, GGPM hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertretenIm Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Forderungen darüber hinaus und Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Lieferung und Gefahrenübergang
7.1.
Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert GGPM die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei oder mehreren Teillieferungen Es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 3. werden dem Kunden in diesem Falle jedoch nur einmal berechnet.
Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert GGPM die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei oder mehreren Teillieferungen Es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 3. werden dem Kunden in diesem Falle jedoch nur einmal berechnet.

7.2.
Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt. Speditionssendungen sind im Beisein des Spediteurs auf Beschädigungen zu überprüfen. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt. Speditionssendungen sind im Beisein des Spediteurs auf Beschädigungen zu überprüfen.

7.3.
Versandverpackungen, die nicht durch das Duale System Deutschlands lizenziert sind, können unfrei an die in Ziffer 8.3. genannte Adresse zurückgeschickt werden. Versandverpackungen, die nicht durch das Duale System Deutschlands lizenziert sind, können unfrei an die in Ziffer 8.3. genannte Adresse zurückgeschickt werden.

7.4.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden (wie unter Ziffer 3. genannt). Sobald die Ware dem Käufer übergeben wird, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn GGPM die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und nicht gegenüber GGPM geltend zu machen.

8. Widerrufsbelehrung
8.1.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 

Jürgen Kraus, GGPM, Im großen Gunterstal 23, D-66440 Blieskastel, E-Mail: info@ggpm.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

8.2.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden (wie unter Ziffer 3. genannt). Sobald die Ware dem Käufer übergeben wird, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn GGPM die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und nicht gegenüber GGPM geltend zu machen. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Wichtig: Im Falle einer unfreien Rücksendung wird GGPM dem Kunden die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung stellen. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfiehlt GGPM, die Ware erst nach Rücksprache mit GGPM zurückzusenden. In diesem Fall wird dem Kunden auf Anforderung kostenlos eine Paketmarke (DHL freeway Marke) übersandt oder die Ware im Auftrag der GGPM von einem zu benennenden Transporteur zurückgeholt. Der Kunde muss dann nur noch das Paket mit der Paketmarke frankieren und bei einer Postfiliale aufgeben, die Rücksendung erfolgt so für den Kunden völlig kostenlos. Wählt der Kunde diesen Weg, gilt die Rückgabefrist gemäß Ziff. 8.1 .als eingehalten, wenn die Paketmarke innerhalb der Frist angefordert und die Ware innerhalb einer Woche nach Erhalt der Paketmarke an GGPM abgeschickt wird. Die Paketmarke kann telefonisch (06841-1 89 87 0), per E-Mail info@ggpm.de oder Telefax (06842 - 70 60 711) angefordert werden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
8.3. Besondere Hinweise Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

8.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie für Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen geöffnet und dafür Siegel beschädigt oder entfernt worden sind. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht für geöffnete Hygieneprodukte.
Jürgen Kraus, GGPM, Im großen Gunterstal 23, D-66440 Blieskastel - Limbach

9. Gewährleistung
9.1.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei neuen und 1 Jahr bei gebrauchten Geräten.

9.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde GGPM eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

9.3.
Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen.

9.4. Im Gewährleistungsfall können Sie die Abwicklung wie folgt erleichtern und beschleunigen:

9.4.1.
Transportschäden bei der Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX etc. Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.

9.4.2.
Transportschäden bei der Anlieferung per Spedition: Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen oder die Verpackung Transportschäden aufweisen, bitten wir Sie, die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein zu vermerken und sich auf jedem Fall den Schaden vom Fahrer quittieren zu lassen (eventuell auch Foto anfertigen).

9.4.3.
Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen Ware geliefert werden, die nicht Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches Produkt oder das Produkt in der falschen Farbe oder das Produkt mit nicht übereinstimmenden Werten etc.) setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.

9.4.4.
Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während der Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie

sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.

Im Gewährleistungsfall können Sie die Abwicklung wie folgt erleichtern und beschleunigen: Transportschäden bei der Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX etc. Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung. Transportschäden bei der Anlieferung per Spedition: Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen oder die Verpackung Transportschäden aufweisen, bitten wir Sie, die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein zu vermerken und sich auf jedem Fall den Schaden vom Fahrer quittieren zu lassen (eventuell auch Foto anfertigen). Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen Ware geliefert werden, die nicht Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches Produkt oder das Produkt in der falschen Farbe oder das Produkt mit nicht übereinstimmenden Werten etc.) setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung. Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während der Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.
Wir empfehlen in Gewährleistungsfällen, die Ware bei der Rücksendung unter Belegung einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung (Innen- und Außenverpackung) od. der von uns verwendeten Spezialverpackung zu verschicken, um Beschädigungen der Ware beim Versand bzw. Verzögerungen bei der Abwicklung zu vermeiden. Wir haften nicht für Schäden an der Ware, die durch die Verwendung einer anderen Verpackung als der Originalverpackung oder der von uns verwendetet Spezialverpackung, sowie ungeeigneter Verpackung entstehen, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde GGPM eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Im Gewährleistungsfall können Sie die Abwicklung wie folgt erleichtern und beschleunigen: Transportschäden bei der Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX etc. Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung. Transportschäden bei der Anlieferung per Spedition: Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen oder die Verpackung Transportschäden aufweisen, bitten wir Sie, die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein zu vermerken und sich auf jedem Fall den Schaden vom Fahrer quittieren zu lassen (eventuell auch Foto anfertigen).Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen Ware geliefert werden, die nicht Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches Produkt oder das Produkt in der falschen Farbe oder das Produkt mit nicht übereinstimmenden Werten etc.) setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung. Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während der Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.

10. Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmen
10.1.
Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter Waren keine Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen.

10.2.
Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 11.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 11.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

11. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
11.1.
Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache.

11.2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1. genannte Frist auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1. genannte Frist auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von GGPM.

12.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich GGPM darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.
Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich GGPM darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.
 

12.3. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. GGPM wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. GGPM wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

12.4. GGPM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM. GGPM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM.

12.5. GGPM ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.
GGPM ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.

13. Haftung
13.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GGPM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GGPM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

13.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

13.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

13.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von GGPM unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von GGPM unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.

14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von GGPM schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

15. Datenschutz
GGPM verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung von Angeboten der GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
GGPM verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung von Angeboten der GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

16. Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht
Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter Waren keine Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen.Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 11.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache.Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1. genannte Frist auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von GGPM.Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich GGPM darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. GGPM wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist.GGPM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM.GGPM ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GGPM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von GGPM unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.GGPM verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung von Angeboten der GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

16.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die unter ihrer Geltung geschlossenen Ausführungsgeschäfte ist 66450 Homburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

16.2. Verträge, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISC). Bei Vereinbarungen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Verträge, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISC). Bei Vereinbarungen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Stand: Januar 2009

General Global Product Marketing, Jürgen Kraus, Im großen Gunterstal 23, Germany 66440 Blieskastel
 

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