General Global Product Marketing, Jürgen Kraus, Im großen Gunterstal 23, Germany 66440 Blieskastel
Inhaltsverzeichnis:
1.
Geltungsbereich
2.
Vertragsabschluss
3.
Preise, Versandkosten, Zahlung
4.
Lieferfristen
5.
Preisanpassung bei langen Lieferfristen
6.
Nichtlieferung durch Vorlieferanten
7.
Lieferung und Gefahrenübergang
8.
Widerrufsbelehrung
9.
Gewährleistung
10.
Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmen
11.
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
12.
Eigentumsvorbehalt
13.
Haftung
14.
Aufrechnungsverbot
15.
Datenschutz
16.
Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen Handlungen von der Firma
Jürgen Kraus, weiterhin als GGPM genannt, mit Ihren Kunden . Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder
Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen; diese werden
nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch
GGPM schriftlich bestätigt.
2.
Vertragsabschluss
Angaben auf der Website von GGPM stellen kein verbindliches
Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. GGPM kann dieses Angebot innerhalb
von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen (Bestätigung der
Bestellung per E-Mail). Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an
den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
Angaben auf der Website von GGPM stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages ab. GGPM kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
eine ausdrückliche Erklärung annehmen (Bestätigung der Bestellung per E-Mail).
Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer
ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
3.
Preise, Versandkosten, Zahlung
3.1. Alle Preise verstehen sich immer ohne Versandkosten. Diese
werden dem Kunden immer bestellwertunabhängig benannt und zusätzlich fakturiert.
Bei Großgeräten und Sperrgut erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Erfolgt die
Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und
Geldübermittlungsgebühren; bei Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen diese
€ 6,50. Außerhalb Deutschlands können höhere Gebühren anfallen. Bei Lieferung in
Staaten außerhalb der EU können zudem höhere Versandkosten sowie zusätzliche
Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Alle Preise verstehen
sich immer ohne Versandkosten. Diese werden dem Kunden immer
bestellwertunabhängig benannt und zusätzlich fakturiert. Bei Großgeräten und
Sperrgut erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Erfolgt die Lieferung als
Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und
Geldübermittlungsgebühren; bei Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen diese
€ 6,50. Außerhalb Deutschlands können höhere Gebühren anfallen. Bei Lieferung in
Staaten außerhalb der EU können zudem höhere Versandkosten sowie zusätzliche
Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat.
3.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die
bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei
Vorauskasse) zu bezahlen. GGPM behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall
auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Der Kunde hat die
Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per
Banküberweisung (nur bei Vorauskasse) zu bezahlen. GGPM behält sich vor,
Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu
liefern.
4.
Lieferfristen
4.1 .Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich
vereinbart sind, liefert GGPM bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30
Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware
innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat. Sofern keine abweichenden
Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert GGPM bestellte Waren
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei
Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
4.2. Der Kunde hat GGPM bei Überschreitung der
Lieferfrist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
Der Kunde hat GGPM bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene
Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
5.
Preisanpassung bei langen Lieferfristen
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss
vereinbart, kann GGPM den Preis der Ware entsprechend etwaigen Preisänderungen
durch die Vorlieferanten anpassen.
6.
Nichtlieferung durch Vorlieferanten
6.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht
lieferbar, wird GGPM den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie
in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur
Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist GGPM von der Leistungspflicht
befreit, es sei denn, GGPM hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu
vertreten.
6.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis
gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Forderungen darüber hinaus und
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ist der bestellte
Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird GGPM den Kunden
hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen
Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist
GGPM von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, GGPM hat die Nichtlieferung
durch den Vorlieferanten zu vertretenIm Falle des Rücktritts werden bereits auf
den Kaufpreis gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Forderungen darüber
hinaus und Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7.
Lieferung und Gefahrenübergang
7.1. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger
Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert GGPM die Waren
je nach Verfügbarkeit in zwei oder mehreren Teillieferungen Es sei denn, die
teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder
aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die
Versandkosten gemäß Ziffer 3. werden dem Kunden in diesem Falle jedoch nur
einmal berechnet.
Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit
nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert GGPM die Waren je nach
Verfügbarkeit in zwei oder mehreren Teillieferungen Es sei denn, die teilweise
Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus
anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten
gemäß Ziffer 3. werden dem Kunden in diesem Falle jedoch nur einmal berechnet.
7.2. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die
Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem
Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden
vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt. Speditionssendungen sind im
Beisein des Spediteurs auf Beschädigungen zu überprüfen. Wird die
bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur
Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer
vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden
direkt an den Frachtführer gezahlt. Speditionssendungen sind im Beisein des
Spediteurs auf Beschädigungen zu überprüfen.
7.3. Versandverpackungen, die nicht durch das Duale System
Deutschlands lizenziert sind, können unfrei an die in Ziffer 8.3. genannte
Adresse zurückgeschickt werden. Versandverpackungen, die nicht durch das
Duale System Deutschlands lizenziert sind, können unfrei an die in Ziffer 8.3.
genannte Adresse zurückgeschickt werden.
7.4. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden (wie unter
Ziffer 3. genannt). Sobald die Ware dem Käufer übergeben wird, geht die Gefahr
auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn GGPM die Transportkosten übernommen
hat. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim
Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
und nicht gegenüber GGPM geltend zu machen.
8.
Widerrufsbelehrung
8.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
- wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß §
312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Jürgen Kraus, GGPM, Im großen Gunterstal 23, D-66440 Blieskastel, E-Mail:
info@ggpm.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen
Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
8.2.Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden (wie unter Ziffer
3. genannt). Sobald die Ware dem Käufer übergeben wird, geht die Gefahr auf den
Käufer über. Dies gilt auch, wenn GGPM die Transportkosten übernommen hat.
Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang
der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und nicht
gegenüber GGPM geltend zu machen. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Wichtig: Im Falle einer unfreien Rücksendung wird GGPM dem Kunden die hierdurch
verursachten Mehrkosten in Rechnung stellen. Zur Vermeidung unnötiger Kosten
empfiehlt GGPM, die Ware erst nach Rücksprache mit GGPM zurückzusenden. In
diesem Fall wird dem Kunden auf Anforderung kostenlos eine Paketmarke (DHL
freeway Marke) übersandt oder die Ware im Auftrag der GGPM von einem zu
benennenden Transporteur zurückgeholt. Der Kunde muss dann nur noch das Paket
mit der Paketmarke frankieren und bei einer Postfiliale aufgeben, die
Rücksendung erfolgt so für den Kunden völlig kostenlos. Wählt der Kunde diesen
Weg, gilt die Rückgabefrist gemäß Ziff. 8.1 .als eingehalten, wenn die
Paketmarke innerhalb der Frist angefordert und die Ware innerhalb einer Woche
nach Erhalt der Paketmarke an GGPM abgeschickt wird. Die Paketmarke kann
telefonisch (06841-1 89 87 0), per E-Mail info@ggpm.de oder Telefax (06842 - 70
60 711) angefordert werden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der
Widerrufserklärung erfüllen.
8.3. Besondere Hinweise Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen
finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr
Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die
Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden
des Widerrufs bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung
nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
8.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind, sowie für Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen geöffnet und dafür Siegel
beschädigt oder entfernt worden sind. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht für
geöffnete Hygieneprodukte.
Jürgen Kraus, GGPM, Im großen Gunterstal 23, D-66440 Blieskastel -
Limbach
9.
Gewährleistung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei neuen und 1 Jahr bei gebrauchten
Geräten.
9.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde GGPM eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
9.3. Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf
Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn,
GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Bei der Lieferung gebrauchter Waren
sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache
ausgeschlossen, es sei denn, GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen.
9.4. Im Gewährleistungsfall können Sie die Abwicklung wie folgt
erleichtern und beschleunigen:
9.4.1. Transportschäden bei der Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX
etc. Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit
uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.
9.4.2. Transportschäden bei der Anlieferung per Spedition: Sollte die
Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen oder die Verpackung Transportschäden
aufweisen, bitten wir Sie, die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein zu
vermerken und sich auf jedem Fall den Schaden vom Fahrer quittieren zu lassen
(eventuell auch Foto anfertigen).
9.4.3. Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen
Ware geliefert werden, die nicht Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches
Produkt oder das Produkt in der falschen Farbe oder das Produkt mit nicht
übereinstimmenden Werten etc.) setzen Sie sich bitte mit uns unter der
Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.
9.4.4. Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während der
Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung
vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie
sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in
Verbindung.
Im Gewährleistungsfall können Sie die Abwicklung wie folgt erleichtern und
beschleunigen: Transportschäden bei der Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX
etc. Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit
uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung. Transportschäden
bei der Anlieferung per Spedition: Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen
eintreffen oder die Verpackung Transportschäden aufweisen, bitten wir Sie, die
Beanstandung auf dem Speditionslieferschein zu vermerken und sich auf jedem Fall
den Schaden vom Fahrer quittieren zu lassen (eventuell auch Foto anfertigen).
Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen Ware geliefert
werden, die nicht Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches Produkt oder
das Produkt in der falschen Farbe oder das Produkt mit nicht übereinstimmenden
Werten etc.) setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60
710 in Verbindung. Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während
der Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung
vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie
sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in
Verbindung.
Wir empfehlen in Gewährleistungsfällen, die Ware bei der Rücksendung unter
Belegung einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung
(Innen- und Außenverpackung) od. der von uns verwendeten Spezialverpackung zu
verschicken, um Beschädigungen der Ware beim Versand bzw. Verzögerungen bei der
Abwicklung zu vermeiden. Wir haften nicht für Schäden an der Ware, die durch die
Verwendung einer anderen Verpackung als der Originalverpackung oder der von uns
verwendetet Spezialverpackung, sowie ungeeigneter Verpackung entstehen, es sei
denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde GGPM eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung zu setzen.Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf
Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn,
GGPM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Im Gewährleistungsfall können Sie
die Abwicklung wie folgt erleichtern und beschleunigen: Transportschäden bei der
Anlieferung mit DPD / UPS / DHL / FEEDEX etc. Sollte die Ware beschädigt bei
Ihnen eintreffen, setzen Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 -
70 60 710 in Verbindung. Transportschäden bei der Anlieferung per Spedition:
Sollte die Ware beschädigt bei Ihnen eintreffen oder die Verpackung
Transportschäden aufweisen, bitten wir Sie, die Beanstandung auf dem
Speditionslieferschein zu vermerken und sich auf jedem Fall den Schaden vom
Fahrer quittieren zu lassen (eventuell auch Foto anfertigen).Lieferung einer
anderen als der bestellten Ware: Sollte Ihnen Ware geliefert werden, die nicht
Ihrer Bestellung entspricht (z.B. ein falsches Produkt oder das Produkt in der
falschen Farbe oder das Produkt mit nicht übereinstimmenden Werten etc.) setzen
Sie sich bitte mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in Verbindung.
Service/Reparatur: Sollte die Ihnen gelieferte Ware während der
Gewährleistungszeit mangelhaft werden oder Sie einen bei der Lieferung
vorhandenen, nicht offensichtlichen Mangel erst später entdecken, setzen Sie
sich bitte direkt mit uns unter der Telefonnummer 06842 - 70 60 710 in
Verbindung.
10.
Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmen
10.1. Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter
Waren keine Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache, es sei denn, GGPM
hat den Mangel arglistig verschwiegen.
10.2. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum
Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer
11.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines
Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 11.1. die
gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
11.
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
11.1. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren
Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung
der Sache. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren Ansprüche
wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache.
11.2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1.
genannte Frist auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1. genannte Frist auch für
Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.
12.
Eigentumsvorbehalt
12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises Eigentum von GGPM.
12.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich GGPM
darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller
bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen
einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen
(nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.
Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich GGPM darüber hinaus das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller
Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend
"Gesamtforderung" genannt) vor.
12.3. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum
Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er
aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in
voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser
Forderungen ermächtigt. GGPM wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und
die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Ist der Kunde
Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er
bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen
Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist
widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. GGPM wird die
Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst
einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in
Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Kunden gestellt ist.
12.4. GGPM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM. GGPM ist verpflichtet, die
bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM.
12.5. GGPM ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter
Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der
Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug
gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert
der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt. GGPM ist bei
Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum
Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer
Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht
ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal
120% der Gesamtforderung beträgt.
13.
Haftung
13.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GGPM als auch gegenüber seinen
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden
wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Schadensersatzansprüche
wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GGPM
als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
13.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die
auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
13.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der
Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung
ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
13.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die
Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte
Beträge werden von GGPM unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt
auch dann, wenn eine Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen ist, der typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden
aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende
Ansprüche des Kunden gegen GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch
transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von GGPM
unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine
Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der
typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem
Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen
GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.
14.
Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind von GGPM schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
15.
Datenschutz
GGPM verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse,
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der
Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung
von Angeboten der GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.
GGPM verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse,
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der
Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung
von Angeboten der GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.
16.
Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht
Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter Waren keine
Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache, es sei denn, GGPM hat den
Mangel arglistig verschwiegen.Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die
Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend
von Ziffer 11.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen
schriftlich erfolgen.Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren
Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung
der Sache.Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 11.1. genannte Frist
auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von GGPM.Ist der Kunde ein
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, behält sich GGPM darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen
und Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.Ist der Kunde
Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er
bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen
Abnehmer erwirbt, zur Besicherung in voller Höhe an GGPM ab. Der Kunde ist
widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. GGPM wird die
Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst
einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GGPM in
Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Kunden gestellt ist.GGPM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten steht im Ermessen von GGPM.GGPM ist bei Verträgen, bei denen die
gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn
der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als €
250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei
denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung
beträgt.Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber GGPM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht.Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die
auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.Nicht vorhersehbare Schäden und
Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden
wurde vorsätzlich herbeigeführt.Zur Absicherung des Transportrisikos werden die
Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte
Beträge werden von GGPM unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt
auch dann, wenn eine Haftung von GGPM aufgrund der vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen ist, der typischerweise entstandene und vorhersehbare Schaden
aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz beinhaltet ist. Weitergehende
Ansprüche des Kunden gegen GGPM sind in diesem Fall ausgeschlossen.GGPM
verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer,
Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und
sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden, wie Verteilung von Angeboten der
GGPM (bis auf Widerruf). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
16.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die unter ihrer Geltung geschlossenen Ausführungsgeschäfte ist 66450 Homburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
16.2. Verträge, die unter Einbeziehung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISC).
Bei Vereinbarungen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird. Verträge, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISC).
Bei Vereinbarungen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.
Stand: Januar 2009
General Global Product Marketing, Jürgen Kraus, Im großen
Gunterstal 23, Germany 66440 Blieskastel